Bava Metzia 9

Kapitel 9

א ולמאן דאמר הילך פטור אמאי איצטריך קרא למעוטי קרקע משבועה הא כל קרקע הילך הוא
1 Wozu ist, nach demjenigen, welcher sagt, er sei frei, wenn er ‘da hast du es’ [sagt], ein Schriftvers nötig, Grundstücke vom Schwureauszuschließen, bei Grundstücken ist es ja ebenso als würde er ‘da hast du es’ [sagen]!? –
ב אמר לך איצטריך קרא היכא דחפר בה בורות שיחין ומערות
2 Er kann dir erwidern: der Schriftvers ist wegen des Falles nötig, wenn er sie durch Gruben, Gräben und Höhlen zerstörthat.
ג א"נ היכא דטענו כלים וקרקעות והודה בכלים וכפר בקרקעות
3 Oder auch wegen des Falles, wenn er von ihm Geräte und Grundstücke fordert, und dieser ihm die Geräte eingesteht und die Grundstücke leugnet. –
ד ת"ש דתני רמי בר חמא ארבעה שומרין צריכין כפירה במקצת והודאה במקצת שומר חנם והשואל נושא שכר והשוכר
4 Komm und höre: Rami b. Ḥama lehrte: Bei den vier Hütern [gilt dieses Gesetz] nur dann, wenn sie einen Teil leugnen und einen Teil eingestehen. Folgende sind es: der unentgeltliche Hüter, der Entleiher, der Lohnhüter und der Mieter.
ה היכי דמי לאו דא"ל הילך
5 Doch wohl in dem Falle, wenn er zu ihm ‘da hast du es’[sagt]!? –
ו לא דאמר ליה ג' פרות מסרתי לך ומתו כולהו בפשיעה וא"ל איהו חדא לא היו דברים מעולם וחדא מתה באונס וחדא מתה בפשיעה דבעינא שלומי לך דלאו הילך הוא
6 Nein, wenn jener zu ihm sagt: ich habe dir drei Kühe übergeben, und sie alle sind durch Fahrlässigkeit verendet, und dieser ihm erwidert: die eine habe ich niemals erhalten, die andere ist durch einen Unfall und die dritte ist durch Fahrlässigkeit verendet; für diese habe ich dir Ersatz zu zahlen. Dies heißt nicht ‘da hast du es’. –
ז ת"ש דתני אבוה דרבי אפטוריקי לדרבי חייא קמייתא מנה לי בידך והלה אומר אין לך בידי כלום והעדים מעידים אותו שיש בידו חמשים זוז יכול ישבע על השאר
7 Komm und höre eine Lehre des Vaters des R. Apṭoriqi zur Widerlegung der ersten Lehre R. Ḥijas. Man könnte glauben, daß, wenn [jemand zu einem sagt:] ich habe bei dir eine Mine, und dieser erwidert: du hast nichts bei mir, und Zeugen bekunden, daß er bei ihm fünfzig Zuz habe, er wegen der übrigen schwören müsse,
ח ת"ל (שמות כב, ח) על כל אבדה אשר יאמר כי הוא זה על הודאת פיו אתה מחייבו ואי אתה מחייבו על העדאת עדים
8 so heißt es:<i>von allem Abhandengekommenen, von dem er behauptet: das ist es</i>; wegen seines Geständnisses kannst du ihn [zu einem Schwure] verpflichten, nicht aber wegen einer Bekundung von Zeugen. –
ט מתניתא קא רמית עליה דר' חייא ר' חייא תנא הוא ופליג
9 Von einer Barajtha kannst du gegen R. Ḥija keinen Einwand erheben; er ist selbst Tanna und streitet gegen diese. –
י והא קרא קאמר ההוא למודה מקצת הטענה
10 Jener entnimmt dies ja aus einem Schriftverse!? – Dieser ist zu beziehen auf den Fall, wenn jemand einen Teil der Forderung eingesteht. –
יא ואבוה דר' אפטוריקי אמר לך כתיב הוא וכתיב זה חד למודה מקצת הטענה וחד להעדאת עדים דפטור
11 Und der Vater des R. Apṭoriqi!? – Er kann dir erwidern: es heißt <i>das</i> und es heißt <i>es</i>; eines deutet auf den Fall, wenn er einen Teil der Forderung eingesteht, und eines deutet darauf, daß er bei einer Bekundung von Zeugen frei sei. –
יב ואידך חד למודה מקצת הטענה וחד למודה ממין הטענה
12 Und jener!? – Eines deutet auf das Geständnis eines Teiles der Forderung und eines deutet auf das Geständnis der Art der Forderung. –
יג ואידך מודה ממין הטענה לית ליה וסבר ליה כר"ג דתנן טענו חטין והודה לו בשעורין פטור ור"ג מחייב:
13 Und jener!? – Nach ihm ist das Geständnis der Art der Forderung nicht nötig, denn er ist der Ansicht R. Gamliéls. Wir haben nämlich gelernt: Wenn er von ihm Weizen fordert, und dieser ihm Gerste eingesteht, so ist er frei, und nach R. Gamliél schuldig.
יד ההוא רעיא דהוו מסרי ליה כל יומא חיותא בסהדי יומא חד מסרו ליה בלא סהדי לסוף אמר להו לא היו דברים מעולם אתו סהדי אסהידו ביה דאכל תרתי מינייהו א"ר זירא אם איתא לדר' חייא קמייתא משתבע אשארא
14 Einst war ein Hirt, dem man täglich Vieh vor Zeugen zu übergeben pflegte. Eines Tages übergab man ihm solches ohne Zeugen, und später sagte er, er hätte keines erhalten; hierauf kamen Zeugen und bekundeten, daß er zwei davon verzehrt habe. Da sprach R. Zera: Wenn man nach der ersten Lehre R. Ḥijas entscheiden wollte, müßte er wegen der übrigen schwören.
טו אמר ליה אביי אם איתא משתבע והא גזלן הוא א"ל שכנגדו קאמינא
15 Abajje sprach zu ihm: Und wenn schon; wieso sollte er wegen der übrigen schwören, er ist ja ein Räuber!? Jener erwiderte: Ich meine den Gegner. –
טז השתא נמי דליתא לדר' חייא נחייביה מדרב נחמן
16 Auch wenn man nicht nach der Lehre R. Ḥijas entscheidet, muß er ja wegen einer Lehre R. Naḥmans schwören,
יז דתנן מנה לי בידך אין לך בידי פטור ואמר רב נחמן משביעין אותו שבועת היסת
17 denn wir haben gelernt, [Sagt er:] ich habe bei dir eine Mine, [und erwidert dieser:] du hast nichts bei mir, so ist er frei. Hierzu sagte R. Naḥman, man lasse ihn einen Verleitungseidschwören!? –
יח דרב נחמן תקנתא היא
18 Der Eid R. Naḥmans ist nur eine rabbanitische Maßregel,